6. Januar 2021 | Aktuelles
Beherbergungsverbot
Liebe Gäste und Freunde des Klosters,
auch wir sind von geltenden amtlichen Verfügungen zur Pandemie betroffen. Unser Gästehaus ist seit dem 2. November 2020 geschlossen.
Diese Einschränkungen gelten nicht für unsere Gottesdienste und Gebetszeiten.
Christus-Pavillon und Klosterkirche bleiben zur Besichtigung geöffnet.
Unsere Klosterpforte hat geschlossen. Sie können uns aber eine Nachricht per E-Mail oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, Tel. 036025 / 5590.
Behördliche Bestimmungen
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist momentan die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie auf dem untenstehenden Button.
Gelockerte Stornobedingungen für alle
Derzeit gilt bei allen Buchungen Folgendes: Sie können Ihren Aufenthalt bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei stornieren.
Sollte es offizielle Einschränkungen aufgrund von Corona geben (z.B. Reisewarnungen oder -verbote, positive Testung mit Nachweis oder Kontaktperson 1 mit Nachweis), ist jederzeit eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung möglich. Dies ist unser kleiner Beitrag für mehr Gelassenheit und Sicherheit in der derzeitigen herausfordernden Zeit.
Wir freuen uns schon sehr auf Ihre und Eure Anfragen, Buchungen und natürlich ganz besonders darauf, wenn wir Sie und Euch bei uns im Kloster Volkenroda begrüßen dürfen.