Hausordnung für Gäste
Stiftung Kloster Volkenroda
Bitte beachten Sie, dass wir Sie aus Gründen des Jugendschutzes, der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit, sowie aufgrund der Satzung, die sich die Kommunität gegeben hat, zur Einhaltung folgender Regeln im Gästehaus des Klosters verpflichten müssen:
- Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Folgeschäden sind alle auftretenden Schäden im Gelände, an Gebäuden und Inventar unverzüglich in der Klosterpforte zu melden.
- Von 22:00-07:00 ist Nachtruhe. In dieser Zeit ist jeder Lärm außerhalb der geschlossenen Räume und in den Übernachtungsbereichen verboten, insbesondere Musizieren und lautstarke Gespräche.
- In Ihrem Seminarraum, in der Weinstube und im Klosterkeller gestatten wir Ihnen aber Gespräch und Musik in Zimmerlautstärke bis 24:00.
- In allen geschlossenen Räumen ist das Rauchen und offenes Feuer untersagt. Unsere Brandmeldeanlagen sind teilweise so geschaltet, dass automatisch die Feuerwehr alarmiert wird. Die Kosten für Fehlalarme werden weiterbelastet.
- Auch außerhalb der geschlossenen Räume sind der Konsum von Alkohol und Tabak im Sinne des Jugendschutzes unerwünscht. Abgabe an und Konsum durch Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Von 16 bis 18 Jahren entscheidet der Gruppenverantwortliche. Wir verweisen ausdrücklich auf das JuSchG. Erwachsene bitten wir im Rahmen ihrer Vorbildfunktion diskret im Umgang mit Alkohol und Tabak umzugehen.
- Der Konsum nicht verkehrsfähiger Substanzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (Drogen) ist streng untersagt. Bei Zuwiderhandeln behalten wir es uns vor, Platzverweise zu erteilen.
- In den Aufzügen sind Schaukeln und abrupte Bewegungen verboten. Diese können zu einem Einschließen der Fahrgäste führen!
- Die Wasserfläche zwischen Kloster und Langer Gang dient als Löschteich. Sie darf weder im Winter (Eisfläche) noch im Sommer betreten werden.
- In allen Zwischenfällen ist über die Haustelefone in den Fluren (Langer Gang, Konvent) und die Zimmertelefone (Konvent) Hilfe erreichbar. Der hausinterne Bereitschaftsdienst ist unter der 036025-559-37 erreichbar. Für medizinische und ähnliche Notfälle wählen Sie direkt die Feuerwehr mit 112 oder rufen Sie die Polizei mit 110. Scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig die Feuermelder, Feuerlöscher und Verbandskästen einzusetzen.
Anreise und Aufenthalt
- Ihren Zimmerschlüssel erhalten Sie an der Pforte, bei Gruppenreisen vom Gruppenleiter. Während des Aufenthalts sind Sie selbst für das Verschließen Ihres Zimmers und die Sicherung Ihrer Wertgegenstände verantwortlich.
- Bitte machen Sie sich und Ihre Gruppe zu Beginn des Aufenthalts auf die gekennzeichneten Fluchtwege aufmerksam und studieren Sie die Fluchtpläne, die in den Fluren ausgehängt sind.
- Wegen zunehmend auftretender Allergien dürfen Haustiere nur nach Voranmeldung und nur in ausgewählten Zimmern untergebracht werden.
- Das Anbringen von Dekoration oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung untersagt. Spätestens bei der Abreise müssen die Räume so zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 24.10.2020)
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Beherbergungsvertrag) über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses im Kloster Volkenroda (nachfolgend: „Kloster“).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Klosters in Textform, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB in Anspruch genommen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Eine verbindliche Buchung bzw. der Abschluss eines Beherbergungsvertrages bei Einzelgästen und Gruppen bis 10 Personen erfolgt durch eine Bestätigung per Antwort-E-Mail, in Schriftform per Post oder durch Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung = des Beherbergungsvertrages. Bei Gruppen ab 10 Personen wird der Vertrag generell durch die Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung bzw. des Belegungsvertrags wirksam.
- Dem Kloster steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Kloster und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Kloster gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag, sofern dem Kloster eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Kloster verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Klosters beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Kloster ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten geltenden Preise des Klosters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Klosters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Das Kloster kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Klosters oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Klosters erhöht. Rechnungen des Klosters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Kloster kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen.
- Wurde eine Rechnung vor der Ausstellung mit dem Gast besprochen und ergeben sich im Nachhinein Änderungswünsche des Gastes, so erhebt das Kloster eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15 € pro Rechnung.
- Das Kloster ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Kloster berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Kloster ist ferner berechtigt, zu Beginn während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und /oder 6 geleistet wurde.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Klosters aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES KLOSTERS
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Kloster geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Klosters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern zwischen dem Kloster und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Klosters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Kloster in Textform ausübt.
- Es gelten folgende Stornierungsfristen für:
Einzelgäste, Tagesgruppen und Seminarteilnehmer
- 2 Monate vor Anreise 25%
- 1 Monat vor Anreise 50%
- 1 Woche vor Anreise 90%.
*Können bei einem abgesagten Seminar Interessierte „nachrücken“, die auf einer Warteliste stehen, berechnet das Kloster keine Stornierungsgebühr, lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Gruppen mit 10 Personen bis 29 Personen:
- 6 Monate vor Anreise 10%
- 2 Monate vor Anreise 25%
- 1 Monat vor Anreise 50 %
- 1 Woche vor Anreise 90%
Gruppen mit 30 Personen bis 49 Personen:
- 6 Monate vor Anreise 25%
- 2 Monate vor Anreise 50%
- 1 Monat vor Anreise 75%
- 1 Woche vor Anreise 90%
Gruppen mit 50 Personen und mehr:
- 9 Monate vor Anreise 10%
- 6 Monate vor Anreise 25%
- 2 Monate vor Anreise 50%
- 1 Monat vor Anreise 75%
- 1 Woche vor Anreise 90%
Alle Gruppen ab 10 Personen können 10% ihrer angemeldeten Personen bis zu 2 Wochen vor Anreise kostenfrei mit allen anteiligen Leistungen stornieren. Darüber hinaus gelten die Stornierungsbedingungen – auch innerhalb einer Gruppe – wie oben beschrieben.
V. RÜCKTRITT DES KLOSTERS
- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Kloster in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Klosters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine andere vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Vertragsunterschrift) auch nach Verstreichen einer vom Kloster gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Kloster ebenfalls zum Rücktritt vom Vertragberechtigt.
- Ferner ist das Kloster berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Kloster nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Kloster begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Klosters den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Klosters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Klosters zuzurechnen ist;
- der Zweck der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Klosters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Kloster spätestens um 09:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Kloster aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17:00 Uhr 50% des Logispreises (Liste) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. -> Neu: Angebot Late-Checkout!
VII. HAFTUNG DES KLOSTERS
- Das Kloster haftet für seine Verpflichtungen aus dem Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Kloster die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Klosters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Klosters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Klosters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Klosters auftreten, wird das Kloster bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Kloster dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,- € und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,- €.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Klosterparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Klostergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Kloster nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Kloster übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch -gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. DATENSPEICHERUNG / DATENNUTZUNG
- Der Gast nimmt davon Kenntnis, dass das Kloster aufgrund des Vertragsverhältnisses notwendige Daten des Gastes zum Zwecke der automatischen Verarbeitung in der EDV speichert. Das Kloster verpflichtet sich zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten im Sinne der DSVGO.
IX. DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
- Der Gast willigt ein, dass die erhobenen Kontaktdaten durch die Stiftung Kloster Volkenroda zu seiner Betreuung und zur Information über Angeboteder Stiftung Kloster Volkenroda verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Stiftung Kloster Volkenroda versichert, dass die Verarbeitung der Daten der DSGVO entspricht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: Stiftung Kloster Volkenroda, Gutshof 1, 99998 Körner-Volkenroda, Tel: 036025/5590, E-Mail: datenschutz@kloster-volkenroda.de
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Klosters. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Klosters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Klosters.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts u. des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.