Kurz mal ins Kloster!
Bis Ostern 2022 gibt’s bei uns auf alle Buchungen ab 2 Nächten ganze 25% Rabatt auf den Übernachtungspreis!
Egal ob Auszeit, Kurztrip, Wanderurlaub – gönnt Euch ein paar erholsame Tage im Kloster.
Wir freuen uns auf Eure Anfragen!

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Tel. 036025 / 559-0 oder eine Nachricht per E-Mail.

Zur Buchung

Für Thüringer Familien gibt es bis 31.12.2021 großzügige Vergünstigungen!

Bauernhof, Spielplatz & Waldabenteuer inklusive…

Beispiel 1 für 5 Tage rumdum-sorglos-Urlaub (4 Nächte):
2 Erw. + 3 Kinder (2 Jahre, 6 Jahre, 12 Jahre) im Zimmer
= 748 Euro inkl. Vollverpflegung für die ganze Familie!

Beispiel 2 für Wochenend-Urlaub (2 Nächte):
2 Erw. + 2 Kinder (4 Jahre, 8 Jahre) im Zimmer
= 374 Euro inkl. Vollverpflegung für die ganze Familie!

  • Beispiel 1 wird mit 380,- Euro gefördert, Beispiel 2 mit 140,- Euro.
  • Einfache unbürokratische Abwicklung über das Kloster Volkenroda.

Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen?

  • Eltern mit kindergeldberechtigten und pflegebedürftigen Familienmitgliedern für 2-12 Urlaubstage.
  • zwei Voraussetzungen: Vorlage eines Nachweises über Kindergeldbezug oder Pflegebedürftigkeit und der Wohnsitz in Thüringen
  • Und ein Tipp: Das Angebot gilt auch für Großeltern mit ihren Enkelkindern!

Wann gibt es noch freie Termine?

Susan Weinert

Leitung Pforte & Belegungsmanagement
036025-559-0
weinert@kloster-volkenroda.de

Kurz mal ins Kloster!
Bis Ostern 2022 gibt’s bei uns auf alle Buchungen ab 2 Nächten ganze 25% Rabatt auf den Übernachtungspreis!
Egal ob Auszeit, Kurztrip, Wanderurlaub – gönnt Euch ein paar erholsame Tage im Kloster.
Wir freuen uns auf Eure Anfragen!

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Behördliche Bestimmungen

Das Thüringische Ministerium schreibt vor, dass nur getestete, geimpfte oder genesene Personen im Gästehaus aufgenommen werden dürfen (Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen).

Dies bedeutet, dass Sie bei Anreise einen der folgenden Nachweise vorlegen müssen:

  • Nachweis über einen maximal 24 Stunden alten negativen PCR-Test
  • ODER Nachweis über einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest (KEIN Selbsttest)
  • ODER Nachweis über eine Corona-Impfung, bei dem die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • ODER Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (genesene Personen)
  • Stand: 9. Juni 2020